Update zu den Einschränkungen vom 07.05.2020

Update zu den Einschränkungen vom 07.05.2020

08. Mai 2020

Aktuelle Situation

Das Land NRW hat mit der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in § 4 (4) Ausnahmen vom generellen Verbot des Sportbetriebs geregelt.

Gemäß § 4 (4) der CoronaSchVO sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum wieder möglich. Voraussetzung des Sport- und Trainingsbetriebs ist, das dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben anzupassen/ zu verkleinern. Als empfohlene Maßgabe gilt eine Fläche von wenigstens 10m² pro Teilnehmendem.

Unter Einhaltung dieser Auflagen ist eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs auch in Detmold auf Sportplätzen, auf Freiluftsportanlagen und im öffentlichen Raum möglich - der Sportbetrieb in Sport- und Turnhallen sowie im Lehrschwimmbecken Diestelbruch bleibt hingegen bis auf weiteres untersagt. Dazu wird es in Kürze Regelungen geben.


Weiterer Ausblick

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Dennoch bleiben viele Fragen zu den aktuellen Hygienestandards und genauen Auflagen für den Sportbetrieb offen.
Der LSB NRW hat einen „Wegweiser für Vereine“ sowie einen „Leitfaden für Trainer/innen und Übungsleiter/innen" erstellt. Darin finden sich alle wesentlichen Aspekte, die Sportvereine bei der Wiederöffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie beachten müssen.
Hier geht es direkt zum Wegweiser: Link
Hier geht es direkt zum Leitfaden: Link



Unsere Einschätzung und weitere Vorgehensweise

Wir alle wollen schnellstmöglich wieder Sport treiben. Das ist uns allen klar. Auch die sozialen Kontakte und der Austausch innerhalb unserer Gruppen ist uns dabei natürlich wichtig.
Dennoch haben wir in den meisten unserer Sportkurse, vor allem in den Reha-Gruppen, Teilnehmer, welche ein höheres Risiko einer Infektion haben. Dieses Risiko möchten wir so weit wie möglich einschränken - und daher setzen alle unsere Gruppen weiterhin bis mindestens 30. Mai 2020 aus.

Wir können uns vorstellen, dass die Fussball-Montagsgruppe als erstes im Juni wieder den Sportbetrieb aufnehmen könnte. Weitere Verordnungen und Empfehlungen sowie deren mögliche Umsetzung bleiben derzeit aber abzuwarten.

Wir bitten Euch daher weiter um Verständnis für die aktuelle Situation
und bleibt gesund!

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